AGB`s Stand: 23.11.2009
1. Begriffserläuterungen und Definitionen
1.1
„DESK“ ist die Firma DESK Software und Consulting GmbH (HRB 5691, Amtsgericht Wetzlar), Lehnkaute 3, 35713 Eschenburg-Eibelshausen.
1.2
„Kunden“ sind Empfänger von durch DESK gewerbsmäßig erbrachten Leistungen.
1.3
„Leistungen“ sind Leistungen im schuldrechtlichen Sinne. Dies sind insbesondere die Erbringung von Diensten, die Erstellung von Werken, die Verschaffung oder Abtretung von Rechten und immateriellen Vermögensgegenständen, sowie die Übereignung oder Übergabe von Sachen.
1.4
„Vertrag“ ist der Vertrag oder das Schuldverhältnis in den oder das diese Geschäftsbedingungen mit einbezogen werden.
1.5
„Supportdienstleistungen“ sind Leistungen, die in Hinblick darauf erbracht werden, dass der Kunde zusätzliche Hilfestellungen oder Unterstützungen in Bezug auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen benötigt.
1.6
Eine „Lizenz“ ist ein Nutzungsrecht. „Lizensierung“ ist die Verschaffung eines Nutzungsrechts.
1.7
Eine „Unterlizenz“ ist dann gegeben, wenn eine Person, welcher durch eine andere Person eine Lizenz eingeräumt wurde, einer weiteren Person eine Lizenz an demselben Gegenstand verschafft, ohne dabei ihrerseits ihr Recht an dem Gegenstand zu verlieren. Dabei kann es sich bei dem Gegenstand um eine Sache, ein Recht oder sonstiges Vermögen jedweder Art handeln.
1.8
„Hotline-Leistungen“ sind per Telefon oder auch per Fernwartung erbrachte Supportdienstleistungen.
1.9
Eine „Software“ ist ein Computerprogramm oder eine Vielzahl von Computerprogrammen.
1.10
„Wartungsdienstleistungen“ sind Leistungen, die dem Erhalt der Funktionsfähigkeit einer bestehenden PC-Anlage und/oder
Softwareinstallation dienen.
2. Allgemeines
2.1
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle mit DESK geschlossenen Verträge sowie sämtliche von DESK erbrachten Leistungen. Dabei wird davon ausgegangen, dass Verträge mit Unternehmern geschlossen werden.
2.2
Sofern nicht ausdrücklich von „Kunden“ im Sinne von 1.2 die Rede ist, gelten diese Geschäftsbedingungen auch dann, wenn DESK aufgrund eines Vertrages Leistungen empfängt oder empfangen soll.
2.3
Nebenabreden oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.4
Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nur dann in den Vertrag mit einbezogen, wenn DESK ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im Zweifel werden entgegenstehende Geschäftsbedingungen nicht in den Vertrag einbezogen.
2.5
DESK ist berechtigt, Forderungen oder Ansprüche, die ihr gegenüber Vertragspartnern zustehen, an Dritte abzutreten.
2.6
Es werden nur jene Leistungen Bestandteil des Vertrages, die ausdrücklich vereinbart wurden. Zusätzliche Leistungen werden von DESK gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht für die Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Pflichten zwingend erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere auch Support- und Wartungsdienstleistungen, wenn DESK dem Kunden Nutzungsrechte an Software verschafft.
2.7
DESK ist dazu berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Subunternehmern oder Subunternehmen zu bedienen, sofern ein
vergleichbarer Qualitätsstandard gesichert ist und dies nicht schützenswerten Interessen des Vertragspartners widerspricht. Ist der Vertragspartner mit der Delegation an Dritte berechtigterweise nicht einverstanden, so ist er dazu verpflichtet, DESK unverzüglich über diesen Umstand zu informieren. In diesem Fall ist DESK berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn ihr unter diesen Umständen das Festhalten am Vertrag nicht zumutbar oder möglich ist. Ferner sind in diesem Fall etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners der Höhe nach auf das negative Interesse beschränkt.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1
Die Angebote von DESK sind unverbindlich. Sie sind daher als Aufforderung zu Abgabe eines Angebotes anzusehen. Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn DESK ihn schriftlich bestätigt oder tatsächlich ausführt.
3.2
Jegliche zur Präsentation der Leistungen von DESK verwendeten Darstellungen, z. B. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Die tatsächlichen Leistungen können diesbezüglich von den Kunden zur Verfügung gestellten Werbematerialen, Broschüren und sonstigen veröffentlichten Darstellungen abweichen. Dies gilt ebenso für die Funktionalität und die grafische Benutzeroberfläche in „Demo-Versionen“ und Präsentationsversionen von Software, soweit
nicht eine entsprechende Beschaffenheit der Verkaufsversion ausdrücklich zugesichert wird.
3.3
Änderungen der von DESK erbrachten oder zu erbringenden Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sofern vertragswesentliche Leistungen spürbar zum Nachteil des Kunden geändert werden sollen, ist DESK dem Kunden zur Offenlegung der Gründe verpflichtet. Eine für den Kunden nachteilige Änderung mit dem Ziel der Gewinnsteigerung findet nicht statt.
4. Preise
4.1
Preiszusagen sind bis zur Erstellung eines Kostenvoranschlages unverbindlich. Nach Erstellung des Kostenvoranschlages behält sich DESK vor, Preiserhöhungen über das in 4.2 definierte Maß hinaus unter Angabe und Offenlegung der Gründe vorzunehmen, soweit die Gründe für die Preiserhöhung nicht durch DESK in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise selbst verursacht wurden. 3.3 Satz 3 gilt für derartige Preiserhöhungen entsprechend. Sofern nach Art der vereinbarten
Leistungen ein Kostenvoranschlag nicht erstellt wird, sind Preiszusagen bis zur Auftragsbestätigung durch DESK unverbindlich.
4.2
Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden.
4.3
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen.
4.4
Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme vorbehalten.
4.5
Leistungen, die in einer Auftragsbestätigung von DESK nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
4.6
Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen DESK zu einer entsprechenden Preisanpassung.
4.7
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrags berechtigen DESK zu entsprechenden Anpassungen.
4.8
DESK
behält sich vor, die Entgelte aus Dauerschuldverhältnissen wegen Änderungen des Preisniveaus oder der Kosten anzupassen. Entsprechende Preisänderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem Änderungszeitpunkt schriftlich angekündigt. Der Kunde hat das Recht, derartigen Preisänderungen bis zu einen Monat vor dem Änderungstermin schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Kunde, so hat DESK die Wahl, den Vertrag mit den bisherigen Preiskonditionen fortzuführen oder ein
gesondertes Kündigungsrecht. Macht DESK von diesem Sonderkündigungsrecht nicht binnen eines Monats ab dem Widerspruch Gebrauch, wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgeführt.
5. Leistungstermin
5.1
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch DESK.
5.2
Teillieferungen und Teilleistungen von DESK sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.
5.3
Bei
Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Terminzusage als Richttermin. DESK behält sich bei derartigen Aufträgen vor, den Leistungstermin in angemessener Weise zu verschieben, sofern eine genaue zeitliche Einschätzung der zu erbringenden Leistungen vorab nicht möglich war oder sich die der Schätzung zu Grunde liegenden
Verhältnisse unverschuldet in einer Weise verändert haben, so dass ein Festhalten an dem Richttermin in einer für DESK zumutbaren Weise nicht möglich ist.
5.4
Der Leistungstermin verschiebt sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die DESK nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich für die Erbringung der vereinbarten Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von DESK und deren Unterlieferanten eintreten, sowie für sonstige Drittleistungen von denen die Leistungserbringung durch DESK abhängig ist. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt DESK dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von DESK die Erklärung verlangen, ob sie zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist leisten will. Erklärt sich DESK nicht in angemessener Zeit, kann der Kunde hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Kunden entsprechend, falls die genannten Hindernisse beim Kunden eintreten.
5.5
DESK haftet hinsichtlich nicht rechtzeitiger Leistung nur für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen. DESK ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen etwaige ihr wegen nicht rechtzeitiger Leistung gegenüber Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten, sofern DESK wegen verspäteter Leistung der Vorlieferanten ihrerseits nicht rechtzeitig leisten kann.
5.6
Bei einem Verzug, den DESK zu vertreten hat, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden auf die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten beschränkt.
6. Versendung und Gefahrenübergang
6.1
Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald eine Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von DESK verlassen hat. Dies gilt auch, wenn von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird.
6.2
DESK versichert Warensendungen auf Kosten des Vertragspartners, wenn dieser eine Versicherung ausdrücklich wünscht.
6.3
Wird der Versand auf Wunsch oder wegen Verschulden des Vertragspartners verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
7. Zahlungsbedingungen
7.1
Rechnungen von DESK sind per Zahlungsplan, Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Bar, per Nachnahme- verrechnungsscheck, per Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2
DESK nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem DESK über den Gegenwert verfügen kann.
7.3
Sämtliche Zahlungen von Kunden werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Wenn für DESK Kosten der Beitreibung oder Zinsansprüche entstehen, werden Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten der Beitreibung, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
7.4
Vertragspartner sind zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder von DESK nicht bestritten werden oder offenkundig vorliegen.
7.5
Teillieferungen und Teilleistungen können von DESK gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit dies dem Kunden in Anbetracht der Umstände zumutbar ist.
7.6
Werden DESK nach
Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Leistungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Anspruch auf Vergütung durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist DESK berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teilleistungen sofort fällig gestellt
werden.
7.7
Die Forderungen von DESK gegenüber Kunden werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche von DESK durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden. In diesen Fällen kann DESK zudem etwaige Einzugsermächtigungen widerrufen und weitere Leistungen von einer Zug um Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
7.8
Zahlungen wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen dürfen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
7.9
DESK
ist berechtigt, im Verzug befindliche Kunden bis zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen auch von Leistungen aus anderen Vertragsverhältnissen auszuschließen. Dabei verpflichtet sich DESK, die beidseitigen Interessen abzuwägen und nicht Leistungen zurück zu behalten, die in keinem Verhältnis zu den offenen Ansprüchen gegen den Kunden stehen.
7.10
DESK hat bei Abschluss von Werkverträgen oder Verträgen mit werkvertraglicher Prägung das Recht, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, die sofortige Bezahlung von 30% der Auftragssumme nach Abschluss des Werkes und den Restbetrag einen Monat nach Abschluss des Werkes zu verlangen. In diesem Sinne sind
Verträge mit werkvertraglicher Prägung Verträge, bei denen nicht nur in geringfügiger Weise ein herbeizuführender Erfolg geschuldet wird.
8. Software
8.1
Soweit dem Kunden von DESK Softwarelizenzen verschafft werden, wird im Zweifel ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Ein derartiges Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht, die Software zu kopieren oder anderen zur Nutzung zu überlassen.
8.2
Soweit Kunden Software verschafft wird, die nicht von DESK selbst entwickelt wurde (Drittsoftware), gelten gegenüber dem Kunden zusätzlich die Nutzungsbedingungen dieser Software, sowie die Geschäftsbedingungen des Herstellers oder Anbieters der Drittsoftware. DESK trägt dafür Sorge, dass dem Kunden auch diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden.
8.3
Soweit DESK dem Kunden Nutzungsrechte an Drittsoftware oder bereits fertig entwickelter eigener Software verschafft, finden die gesetzlichen Regelungen zum Kaufvertrag Anwendung (Rechtskauf). Ein Werkvertrag liegt nur hinsichtlich der für Kunden vorgenommenen Eigenentwicklungen oder Anpassungen von Drittsoftware vor.
8.4
Kunden wird im Zweifel nicht die Möglichkeit eingeräumt, Dritten Nutzungsrechte (Unterlizenzen) zu verschaffen. Die Genehmigung der Unterlizensierung muss ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.
8.5
Sofern DESK in Zusammenhang mit eigens eigene Software oder Anpassungen von Drittsoftware Kunden das Recht einräumt, Unterlizenzen zu vergeben, ist davon im Zweifel Drittsoftware nicht mit inbegriffen; die Möglichkeit der Unterlizensierung erstreckt sich also nur auf die Eigenentwicklungen oder Anpassungen selbst. Dies ist insbesondere auch
dann der Fall, wenn die Eigenentwicklungen oder Anpassungen ohne eine Drittsoftware nicht lauffähig sind. Will ein Kunde die Möglichkeit erlangen, für ein ihm von DESK zusammengestelltes Softwarepaket, welches Drittsoftware beinhaltet, als Ganzes Unterlizenzen zu vergeben, so muss er daher (auf eigene Kosten) dafür sorgen, dass ihm neben DESK auch der
Anbieter der Drittsoftware das Recht zur Unterlizensierung einräumt.
8.6
Wenn ein Kunde von DESK entwickelte Software erwirbt, umfasst der Anspruch des Kunden im Zweifel nicht die Verschaffung der Quellcodes der Software. Zudem verbleiben sämtliche Urheberrechte bei DESK.
8.7
Sofern DESK vertraglich verpflichtet wird, Quellcodes eigener Entwicklungen zu verschaffen, beinhaltet diese Verpflichtung nicht die Pflicht, die Quellcodes über das vorhandene Maß hinaus zu kommentieren. Es besteht in solchen Fällen lediglich ein Anspruch auf Verschaffung des Quellcodes in seiner bestehenden Form.
8.8
Sofern DESK vertraglich verpflichtet wird, Dritten Quellcodes eigener Entwicklungen zu verschaffen, beinhaltet dies im Zweifel nur den kundenspezifisch erstellten Quellcode und nicht Programmbibliotheken oder sonstigen Programmcode, der bereits vor dem Kundenauftrag entwickelt wurde und lediglich in der kundenspezifischen Entwicklung
verwendet wird. Ferner ist eine Verschaffung von Quellcodes ausgeschlossen, die nicht von DESK selbst erstellt wurden.
8.9
Eine Weiterveräußerung der einem Kunden verschafften Software ist nur dann zulässig, wenn der Kunde mit dem Dritten eine Vereinbarung darüber trifft, dass dieser die Vereinbarungen dieser Geschäftsbedingungen, wie auch des zu Grunde liegenden Vertrages inklusive sämtlicher Anlagen, sowie die Bedingungen Dritter im Sinne von 8.2 und sonstige
Vereinbarungen zwischen DESK und dem Kunden, akzeptiert. Bei einem derartigen Weiterverkauf ist der Kunde dazu verpflichtet, dem Käufer die entsprechenden Bedingungen und Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen und ausdrücklich auf ihre Geltung hinzuweisen.
9. Schulungen und Beratungsleistungen
9.1
Von DESK durchgeführte Schulungen finden im Zweifel in der Hauptgeschäftsstelle von DESK (Lehmkaute 3, 35713
Eschenburg-Eibelshausen) statt.
9.2
Sofern
Schulungen bei Kunden stattfinden sollen, ist der Kunde dazu verpflichtet, auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zusätzliche für die Durchführung von Schulungen benötigte Materialien werden nach Absprache mit dem Kunden von DESK zur Verfügung gestellt.
9.3
DESK schuldet keinen Schulungserfolg. In Bezug auf vereinbarte Schulungen finden die gesetzlichen Bestimmungen zum Dienstvertrag Anwendung. Selbiges gilt für von DESK angebotene Beratungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass DESK einen spezifischen Erfolg schuldet.
9.4
DESK hält sämtliche Rechte an verwendeten Schulungsunterlagen. Kunden sind ohne eine schriftliche Genehmigung von DESK nicht dazu berechtigt, die zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen zu vervielfältigen, zu verarbeiten oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für Unterlagen, die Kunden im Rahmen von Beratungen zur Verfügung gestellt werden.
10. Softwarepflege und Wartung von Softwareinstallationen
10.1
Sofern mit einem Kunden in Bezug auf eine Software ein Anspruch auf Softwarepflege vereinbart wurde, handelt es sich im Zweifel dabei nur um eine Vereinbarung darüber, dass DESK dem Kunden in dem vereinbarten Zeitraum durch Updates und Upgrades die neuesten Versionen der Software zur Verfügung stellt. Sofern für die Softwarepflege ein Entgelt
vereinbart wurde, erstreckt sich dieses allein auf die Zurverfügungstellung der neuesten Programmversionen. In dem Entgelt für die Softwarepflege sind insbesondere keine Kosten für von DESK selbst durchgeführte Installations- und Updatedienstleistungen mit inbegriffen.
10.2
Wartungsdienstleistungen, die nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart sind, werden gesondert abgerechnet.
10.3
Sofern DESK dazu verpflichtet ist, bestehende PC-Anlagen oder Softwareinstallationen des Kunden zu warten, gilt Werkvertragsrecht nur insoweit, wie die Herstellung eines bestimmten Zustands geschuldet wird. Für Maßnahmen die vorwiegend oder allein der Erhaltung des Zustandes der PC-Anlagen oder Software-Installationen dienen, sowie bei allen
sonstigen nicht vorwiegend erfolgsorientierten Leistungen, die im Rahmen von Wartungsarbeiten erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Dienstvertrag.
10.4
Die
Installation von Software benötigt oftmals Administratorzugriff auf die betroffenen Computersysteme. Vertragspartner sind dazu verpflichtet, soweit dies für Installationen notwendig ist, dem für Installationsarbeiten eingesetzten Personal von DESK entsprechende Zugriffsmöglichkeiten zu verschaffen. Darüber hinaus müssen Vertragspartner eine für die vorhandenen Computeranlagen verantwortliche Person als Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist dazu verpflichtet, DESK bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, DESK Zugriff zu PC-Anlagen und Softwareinstallationen zu gewähren, soweit dies notwendig ist und sie über alle leistungsrelevanten Sachverhalte zu informieren.
12. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung
12.1
DESK behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor (Eigentumsvorbehalt).
12.2
Der Kunde tritt sämtliche von DESK empfangenen Rechte und sonstige von DESK erhaltene immaterielle Vermögensgegenstände bis zu ihrer Bezahlung an DESK ab (Sicherungs-abtretung). Alle zur Sicherung abgetretenen
immateriellen Vermögensgegenstände und Rechte gelten als bereits bei Vertragsschluss abgetreten; der Kunde wird bei vollständiger Bezahlung erstmalig vollwertiger Inhaber der betreffenden Rechte und immateriellen Vermögensgegenstände. Verkörperungen solcher Rechte und immateriellen Vermögens-gegenstände stehen unter Eigentumsvorbehalt im Sinne von 12.1.
12.3
Bei Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder sonstiger Änderung der noch nicht bezahlten Sachen oder Rechte erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt bzw. die Sicherungsabtretung im Sinne von 12.1 und 12.2 auch auf die veränderten oder neuen Sachen und Rechte. Diese Sachen und Rechte gelten als für DESK hergestellt, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für DESK entstehen.
12.4
Bei
Einbau oder Integration nicht vollständig bezahlter Sachen oder immaterieller Gegenstände in fremde Sachen oder immaterielle Gegenstände durch den Kunden wird DESK Miteigentümerin oder Mitinhaberin der neu entstandenen Sachen oder immateriellen Vermögensgegenstände. Der Wert des Miteigentums oder der Mitinhaberschaft richtet sich nach dem Wert der nicht vollständig bezahlten Sache oder des nicht vollständig bezahlten immateriellen Vermögensgegenstandes. Das Miteigentum oder die Mitinhaberschaft von DESK erlischt bei vollständiger Bezahlung.
12.5
Der Kunde ist berechtigt, unter Vorbehalt stehende oder zur Sicherung abgetretene Sachen und immaterielle Vermögensgegenstände zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Sofern der Kunde
Gegenstände veräußert, an denen Sicherungsrechte von DESK bestehen, tritt der Kunde bereits jetzt dadurch erlangte Gegenforderungen, Sachen oder sonstigen Vermögensgegenstände an DESK zur Sicherung ab. Dieses Sicherungsrecht tritt an die Stelle des Sicherungsrechtes, welches vor der Veräußerung bestand und erlischt dann, wenn das ursprüngliche
Sicherungsrecht erloschen wäre (verlängerter Eigentumsvorbehalt). DESK ermächtigt den Kunden widerruflich, die an DESK zur Sicherung abgetretenen Forderungen in eigenem Namen auf eigene Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur dann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12.6
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden oder zur Sicherung abgetretenen Sachen oder immateriellen Vermögensgegenstände geltend, so ist der Kunde dazu verpflichtet, den Dritten über die bestehenden Rechte der DESK zu informieren und DESK unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter abzuwehren.
12.7
Der Kunde stellt DESK von
jeglichen Ansprüchen oder Kosten frei, die aus oder in Zusammenhang mit den genannten Sicherungsrechten entstehen. Dies bedeutet insbesondere auch, dass der Kunde die Kosten trägt, die im Zusammenhang mit der Erhaltung und Aufbewahrung der Sachen und immateriellen Vermögensgegenstände, an denen Sicherungsrechte bestehen, entstehen.
Auch in Bezug auf Ansprüche Dritter an den zur Sicherung abgetretenen oder unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen und immateriellen Vermögensgegenständen haftet ausschließlich der Kunde.
12.8
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die Ansprüche von DESK um 20% (Übersicherung), so wird DESK auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um wenigstens 20% übersteigen.
13. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
13.1
Für sämtliche von DESK erbrachten Leistungen aus Kauf- oder Werkverträgen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch für Teilleistungen mit kauf- oder werkvertraglichem Charakter. Für sonstige Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
13.2
Sofern nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unwesentliche Mängel bestehen, übernimmt DESK keine Gewährleistung. Dasselbe gilt für nicht reproduzierbare Softwarefehler.
13.3
Sind erbrachte Leistungen mit
Sach- oder Rechtsmängeln behaftet, so hat DESK das Wahlrecht, ob sie den mangelbehafteten Gegenstand nachbessert oder neu liefert. Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn beide Formen der Nacherfüllung (Nachbesserung und Nachlieferung bzw. Erstellung eines neuen Werkes) gescheitert sind, von DESK endgültig verweigert werden oder offenkundig unmöglich sind. Eine Nachbesserung gilt dann als gescheitert, wenn nach drei Nachbesserungsversuchen weitere Nachbesserungen in Anbetracht der Umstände und nach Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Kunden nicht zugemutet werden können.
13.4
DESK übernimmt für Mängel an Drittsoftware nur insoweit Gewährleistungspflichten, wie ein Rückgriff auf den Anbieter oder
Entwickler der Drittsoftware möglich ist. Bezüglich der Beschaffenheit von Drittsoftware gilt daher jene Beschaffenheit als zwischen der DESK und dem Kunden vereinbart, die der Anbieter oder Entwickler der Drittsoftware in seinen Angeboten, sowie Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zusichert und für die seine Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist.
13.5
Sofern ein Kunde gegenüber
DESK berechtigte Gewährleistungsansprüche in Bezug auf Drittsoftware geltend macht, behält sich DESK das Recht vor, an Stelle der Erfüllung der Gewährleistungspflichten ihre gegenüber dem Anbieter oder Entwickler der Drittsoftware bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Kunden abzutreten.
13.6
DESK haftet für Mängel in der
Funktionalität von Software nur dann, wenn die betreffende PC-Anlage die Spezifikationen der Software einhält und von Personal installiert wurde und gewartet wird, welches eine Qualifikation aufweist, die mit der Qualifikation des für solche Zwecke von DESK eingesetzten Personals vergleichbar ist und die entsprechenden Arbeiten mit der notwendigen
Sorgfalt durchgeführt wurden.
13.7
Werden Betriebs-
oder Wartungsempfehlungen von DESK nicht eingehalten, Änderungen vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung bis der empfohlene Zustand wieder hergestellt wird. Dasselbe gilt, wenn solche Handlungen nicht fachmännisch durchgeführt werden und daraus Mängel entstehen. Die Verjährung oder der Ablauf von Gewährleistungsfristen wird durch die Versetzung in einen anderen als den empfohlenen Zustand nicht gehemmt.
13.8
Der Kunde ist dazu verpflichtet, DESK etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Wochen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen. Sofern wesentliche Mängel bei der Lieferung nicht offensichtlich sind, aber bereits nachweislich bei Lieferung bestanden haben müssen, besteht nach Ablauf der vier Wochen eine Frist von zwei Wochen ab Kenntnisnahme.
13.9
Rügt ein Kunde einen
Mangel, so ist er verpflichtet, schriftlich eine genaue Fehlerbeschreibung und (zur Identifikation) genaue Angaben über den
mangelhaften Gegenstand zu machen. Außerdem muss der Kunde mangelbehaftete Gegenstände an DESK übermitteln. In Bezug auf immaterielle Gegenstände ist die Übermittlung nur auf Verlangen von DESK notwendig. Ist dem Kunden die Übermittlung nicht möglich, so muss dieser dies der DESK unverzüglich anzeigen und ist zur Mitwirkung verpflichtet, wenn DESK die Übermittlung selbst besorgen muss. Sofern der Kunde nicht den genannten Erfordernissen an die Mängelrüge
nachkommt, hat er keine Gewährleistungsansprüche.
13.10
Sofern der Kunde nicht den in 13.8 und 13.9 vereinbarten, sowie den subsidiär geltenden gesetzlichen Erfordernissen an die Mängelrüge nachkommt, hat er keine Gewährleistungsansprüche.
13.11
Sollte ein Kunde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt für die Untersuchung des Geräts und sonstige damit verbundene Kosten (z. B. Versandkosten, Verwaltungskosten) zu Gunsten von DESK eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- €, oder gegen Nachweis ein sich
ergebender höherer Betrag (z. B. bei kostenpflichtiger Überprüfung durch den Hersteller).
13.12
Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht auch der Gegenstand, für den die Gewährleistung gilt, veräußert wird.
13.13
Sollten im Rahmen der Erfüllung der Gewährleistungspflichten die auf zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so haftet DESK nur dann, wenn der Datenverlust aufgrund von grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung entstanden ist.
14. Schadensersatz
DESK haftet für Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um Vertragspflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt auch für deliktische Ansprüche.
15. Sonstiges
15.1
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen DESK und dem Vertragspartner gilt deutsches Recht. Andere nationale Rechte, ebenso wie internationales Kaufrecht werden nicht angewandt. Dies ist auch dann der Fall, wenn DESK Leistungen im Ausland erbringt.
15.2
Gerichtsstand ist Marburg.
15.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich bei einer Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt beachtet hätten.
15.4
DESK ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder die in Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß BDSG, dass persönliche Daten über den Vertragspartner mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.